|
Die
Wahlleistungen werden in einem Pflegevertrag, Behandlungspflegevertrag oder
einem Privatvertrag schriftlich vereinbart.
Pflegevertrag:
Hier werden alle Leistungen bei Eintreten einer Pflegebedürftigkeit
vereinbart. Das sind Leistungen zur Körperpflege, Mobilität, Ernährung und
Hauswirtschaft. Der Pflegevertrag wird bei Vorliegen der Pflegestufe
I, II, III oder Härtefallregelung abgeschlossen.
Behandlungspflegevertrag:
Nach einem ärztlichen Auftrag werden hier Leistungen zur medizinischen
Versorgung vereinbart. Dazu gehören z.B. Insulingaben, das Anlegen von
Kompressionsverbänden, die Wundversorgung, der Verbandswechsel sowie die
Medikamentengabe.
Privatvertrag:
In diesem Vertrag können Leistungen für die Pflege oder Behandlungspflege
vereinbart werden, wenn keine Pflegestufe oder ärztliche Verordnung
vorliegt, der Bewohner jedoch bestimmte Leistungen in Anspruch nehmen
möchte. Nach individueller Absprache können u.a. folgende Leistungen
vereinbart werden: Hilfestellung bei der Körperpflege, das Zubereiten und
Darreichen von Nahrung, die Reinigung der Wohnung, das Waschen der Wäsche
oder das Erledigen von Einkäufen.
Wir sind für Sie da und
unterstützen Sie! Ob bei der
Erstversorgung im Krankheitsfall oder zur Hilfe bei und nach einem
Krankenhausaufenthalt. Wir organisieren Ihre Essensversorgung, Fahr- und
Begleitdienste oder auch Einkaufsdienste.
Therapie:
Eine Musiktherapeutin kann zur gemeinsamen Bewegungsförderung ins Haus
kommen. Die Kosten trägt jeder Mieter selbst. Weitere Therapeuten wie Ergo-
oder Physiotherapeut, therapieren im Haus nach Rezept oder über
Privatleistung. |