Häusliche Kranken- und Seniorenpflege
REHBEIN GmbH

Mit Herz und Hand für Ihr Wohlbefinden

 

 

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Unsere Rufnummern:

Ambulante Pflege:

030.76 76 49 0


Kurzzeitpflege:

030.76 76 49 10


24-Stunden-Rufbereitschaft:

030.76 76 49 49

 

 
 

Wahlservice
 

Die Wahlleistungen werden in einem Pflegevertrag, Behandlungspflegevertrag oder einem Privatvertrag schriftlich vereinbart.

Pflegevertrag: Hier werden alle Leistungen bei Eintreten einer Pflegebedürftigkeit vereinbart. Das sind Leistungen zur Körperpflege, Mobilität, Ernährung und Hauswirtschaft. Der Pflegevertrag wird bei Vorliegen der Pflegestufe I, II, III oder Härtefallregelung abgeschlossen.

Behandlungspflegevertrag: Nach einem ärztlichen Auftrag werden hier Leistungen zur medizinischen Versorgung vereinbart. Dazu gehören z.B. Insulingaben, das Anlegen von Kompressionsverbänden, die Wundversorgung, der Verbandswechsel sowie die Medikamentengabe.

Privatvertrag: In diesem Vertrag können Leistungen für die Pflege oder Behandlungspflege vereinbart werden, wenn keine Pflegestufe oder ärztliche Verordnung vorliegt, der Bewohner jedoch bestimmte Leistungen in Anspruch nehmen möchte. Nach individueller Absprache können u.a. folgende Leistungen vereinbart werden: Hilfestellung bei der Körperpflege, das Zubereiten und Darreichen von Nahrung, die Reinigung der Wohnung, das Waschen der Wäsche oder das Erledigen von Einkäufen.

Wir sind für Sie da und unterstützen Sie! Ob bei der Erstversorgung im Krankheitsfall oder zur Hilfe bei und nach einem Krankenhausaufenthalt. Wir organisieren Ihre Essensversorgung, Fahr- und Begleitdienste oder auch Einkaufsdienste.

Therapie: Eine Musiktherapeutin kann zur gemeinsamen Bewegungsförderung ins Haus kommen. Die Kosten trägt jeder Mieter selbst. Weitere Therapeuten wie Ergo- oder Physiotherapeut, therapieren im Haus nach Rezept oder über Privatleistung.